Allgemeine Geschäftsbedingungen
der float Schorndorf GbR
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Melanie und Stefan Weichenthal; für die Buchung und Nutzung von Dienstleistungen
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Das Wellness-Center float Schorndorf wird von der float Schorndorf GbR (Inhaber Melanie und Stefan Weichenthal), Friedensstr. 13, 73614 Schorndorf (im Folgenden “Anbieter” genannt) betrieben. Für die Nutzung, die Darstellung der Dienstleistungen und deren Buchung gelten folgende “Allgemeine Geschäftsbedingungen”.
2. Zusätzlich können bei der Buchung bestimmter Dienstleistungen besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen (“Besondere Bestimmungen”: z.B. Hinweise für Kunden). Hierauf wird entsprechend hingewiesen.
§ 2 Die Dienstleistungen
1. Die Dienstleistungen bestehen aus Anwendungen in Salzwasserentspannungsbecken (Floating-Becken).
2. Die Buchung einer Dienstleistung stellt eine bindende Annahme des Angebots des Anbieters dar, welche die float Schorndorf GbR mit einem Buchungstermin mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-mail erfolgen. Alle Dienstleistungen (Floating) führt der Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus.
3. Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Dienstleistung sind reine Anwendungszeiten.
§ 3 float-Gutscheine
1. Die Berechtigung an der Dienstleistung kann u. A. durch einen float-Gutschein dokumentiert werden. Der Gutschein wird vom Anbieter akzeptiert, eine Einlösung und Durchführung der Dienstleistung kann nur in den Betriebsräumen des Anbieters durchgeführt werden.
2. Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem er gekauft wurde. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins mit Zustimmung des Ausstellers möglich. Preiserhöhungen für Dienstleistungen haben keine Auswirkungen auf bereits erworbene Gutscheine.
3. Der float-Gutschein ist nicht personengebunden und kann auf andere Personen übertragen werden. Ein Weiterverkauf der Gutscheine ist jedoch nicht zulässig.
4. Zur Einlösung des Gutscheins und Bezug der Dienstleistung muss der Gutschein und dessen Gutscheincode zum vereinbarten Termin mitgebracht und abgegeben werden. Eine Durchführung der Dienstleistung auf Basis des Gutscheins ist sonst nicht möglich.
5. Jeder Gutschein kann in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis (Einzelfloat, Float für Zwei, Romantikfloat) umgetauscht werden, sofern der Wert des umzutauschenden Gutscheins dem Wert der gewünschten Dienstleistung entspricht, bzw. eine entsprechende Zuzahlung erfolgt. Für den Wert des Gutscheins und die gewünschte Dienstleistung sind die gültigen Preise zum Zeitpunkt des Umtauschs verbindlich.
6. Sollte die Dienstleistung, für die sich der Kunde entschieden hat, preislich günstiger sein als die ursprüngliche Dienstleistung, wird von float Schorndorf eine Gutschrift erteilt, die beim Erwerb einer weiteren Dienstleistung verrechnet werden kann. Eine Auszahlung des Differenzbetrages ist ebenso ausgeschlossen wie die Auszahlung des Geldwertes des float-Gutscheins.
7. Gutscheine für Dienstleistungen können in den Betriebsräumen des Anbieters erworben oder im Internet bestellt werden. Für Bestellungen über das Internet unter der Seite www.float-schorndorf.de gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Gutscheinen, die im Internet abgerufen werden können.
8. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch von Gutscheinen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 4 Preise
Alle Preise sind Endverbraucherpreise in Euro inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell gültigen Preisliste. Der Kaufpreis wird sofort fällig. Alle Gutscheine sind Mehrzweckgutscheine. Die Umsatzsteuer wird bei Erbringung der Leistung also beim Einlösen des Gutscheins ausgewiesen, nicht beim Kauf des Gutscheins.
§ 5 Änderungen der Dienstleistung
1. Der Inhalt und die Beschreibung (Leistungsumfang) der Dienstleistungen ist den float-Broschüren bzw. der Webseite www.float-schorndorf.de zu entnehmen. Der Inhalt der Dienstleistung kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen. Einen Anspruch auf Entschädigung hat der Kunde nicht. Die genaue Beschreibung der jeweiliger Dienstleistung ist telefonisch beim Anbieter zu erfragen.
2. Sollte eine Dienstleistung für welche ein Gutschein erworben wurde, nicht mehr im float-Angebot enthalten sein, so hat der Kunde das Recht, den Gutschein für eine andere Dienstleistung auszutauschen. Eine Auszahlung des Geldwertes des float-Gutscheins ist in diesem Fall ebenfalls möglich.
§ 6 Verfügbarkeit, Verspätung, Nichterscheinen, Ausfall von Dienstleistungen
1. Sollte die gebuchte Leistung am vereinbarten Termin durch die Schuld des Anbieters nicht erbracht werden können, ist er berechtigt, einen alternativen Termin anzubieten. Für den Ersatz von sogenannten Folgekosten (z.B. für Reise- und Unterkunftsbuchungen u. A.) kommt der Anbieter nicht auf.
2. Erscheint der Kunde nicht pünktlich zum vereinbarten Termin (Verspätung), ist der Anbieter berechtigt, die Leistung entsprechend zeitlich zu kürzen. Eine Reduzierung des Buchungspreises ist in diesem Fall nicht möglich, auch wenn die Leistung nur zeitlich verkürzt erbracht wurde. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder sagte der Kunde den Termin weniger als 24h im Voraus ab, behält sich der Anbieter vor, 100% des Preises als Schadenersatz geltend zu machen.
§ 7 Nutzung des Floating Beckens / Verbot von Verunreinigungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, das Floating Becken ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und insbesondere keine Gegenstände, Substanzen oder Materialien jeglicher Art in die Sole einzubringen. Dies gilt insbesondere für Dekorationsgegenstände, kosmetische Produkte, Lebensmittel sowie sonstige Fremdkörper.
2. Ebenso ist jede Form der Verunreinigung der Sole durch Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen untersagt, soweit diese über das unvermeidbare Maß der bestimmungsgemäßen Nutzung hinausgeht.
4. Der Kunde hat vor der Nutzung alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um eine Verunreinigung der Sole zu vermeiden.
§ 8 Haftung bei Verunreinigungen und Schäden
1. Verstößt der Kunde gegen die Pflichten aus § 7, haftet er für sämtliche hieraus entstehenden Schäden und Folgeschäden, soweit er diese zu vertreten hat.
2. Die Haftung umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend, Kosten für Reinigung, Spülung und den gesamten Austausch der Sole, Instandsetzung der Anlage, den Einsatz von Fachpersonal oder externen Technikern sowie daraus resultierende Betriebsunterbrechungen.
3. Der Betreiber ist berechtigt, im Falle einer durch den Kunden verursachten Verunreinigung oder Beschädigung der Anlage auch den hierdurch entstehenden Betriebsausfallschaden geltend zu machen.
4. Soweit nach der Art der Verunreinigung oder des Schadens ein Verursachungsbeitrag des Kunden naheliegt und keine anderen Ursachen ersichtlich sind, ist der Kunde verpflichtet darzulegen und nachzuweisen, dass er die Verunreinigung oder den Schaden nicht zu vertreten hat.
§ 9 Haftung für Mängel / Schadenersatz
1. Bei Nutzung der Dienstleistung “Floating“ (Salzwasserentspannungsbecken) verpflichtet sich der Kunde die Nutzungsbedingungen des Anbieters (“Informationsblatt zur ersten Floating-Sitzung“) anzuerkennen und deren Kenntnisnahme und Anerkennung durch seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne eine Anerkennung der Nutzungsbestimmungen ist eine Teilnahme an der Dienstleistung “Floating“ nicht möglich.
2. Der Anbieter haftet für Mängel der Dienstleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Garantien im Rechtssinne sind durch den Anbieter nicht gewährt.
3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Die Einschränkungen der Abs 3 und 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Stand: März 2026
